Geschrieben von ChoCoCat, 32. SSW am 27.02.2013, 4:57 Uhr |
Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden?
Vorab sind Katzen keine "Kleintiere" und fallen somit nicht unter Kleintierhaltung.Damit sind Kafigtiere gemeint.
Für Hunde, Katzen und sogar Frettchen sollte man vorher mit dem Vermieter reden und sich alles schriftlich geben lassen!
Allerdings würde ich es genau wie du nicht einsehen.
Ich empfehle dir dich an den Mieterschutzbund bei euch zu wenden! Da kannst du jederzeit eintreten. Kostet hier bei uns 60 Euro jährlich und meiner Meinung nach ist das als Mieter ne dufte Sache.
- Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - KSLJ+2010, 22. SSW 26.02.13, 22:54
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - mf4 26.02.13, 22:59
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - blossom, 19. SSW 26.02.13, 23:18
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - kitkat170583 27.02.13, 2:27
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - ChoCoCat, 32. SSW 27.02.13, 4:57
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - Christine70 27.02.13, 8:02
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - susafi 27.02.13, 8:25
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - ccs 27.02.13, 8:31
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - swiss-mom 27.02.13, 8:59
- Re: Katzenhaltung erlaubt wenn schon Katzen im Mietshaus gehalten werden? - KSLJ+2010 27.02.13, 20:22