Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von speedy, 41. SSW am 30.08.2005, 13:39 Uhr

kein Geld von der KK

Hi,
von der KK bekommst du nur etwas, wenn du mind. die 3 Monate vor Beginn des MuSchu in einem sozialversicherungspflichtigen (>400Eur)Arbeitsverhältnis gestanden hast, sonst nichts.

Auch das einmalige Entbindungsgeld ist mit der Gesundheitsreform entfallen:
"Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören unter anderem auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die noch auf die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 zurückgehen. Ein Bestandteil dieser Leistungen war das Entbindungsgeld. Dieses wurde nach der Entbindung an Versicherte gezahlt, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und generell keinen Anspruch auf Krankengeld hatten, also zum Beispiel an Studentinnen und nicht erwerbstätige, familienversicherte Frauen.

Das Entbindungsgeld betrug einmalig 77 Euro. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Entbindungsgeld mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der GKV herausgenommen."

Gruß, speedy

 
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