Geschrieben von speedy, 41. SSW am 30.08.2005, 13:39 Uhr |
kein Geld von der KK
Hi,
von der KK bekommst du nur etwas, wenn du mind. die 3 Monate vor Beginn des MuSchu in einem sozialversicherungspflichtigen (>400Eur)Arbeitsverhältnis gestanden hast, sonst nichts.
Auch das einmalige Entbindungsgeld ist mit der Gesundheitsreform entfallen:
"Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören unter anderem auch Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft, die noch auf die Reichsversicherungsordnung (RVO) von 1911 zurückgehen. Ein Bestandteil dieser Leistungen war das Entbindungsgeld. Dieses wurde nach der Entbindung an Versicherte gezahlt, die keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld und generell keinen Anspruch auf Krankengeld hatten, also zum Beispiel an Studentinnen und nicht erwerbstätige, familienversicherte Frauen.
Das Entbindungsgeld betrug einmalig 77 Euro. Im Zuge der Gesundheitsreform wurde das Entbindungsgeld mit Wirkung vom 1. Januar 2004 aus dem Leistungskatalog der GKV herausgenommen."
Gruß, speedy
- Mutterschutzgeld - tigerentchen`06, 19. SSW 30.08.05, 12:54
- ich denk mal du bekommst nix.... - pittiplatsch80, nix mehr seit 250705 30.08.05, 13:04
- Re: ich denk mal du bekommst nix.... - TADDY78☼, 40. SSW 30.08.05, 13:15
- Re: ich denk mal du bekommst nix.... - tigerentchen`06, 19. SSW 30.08.05, 13:18
- Re: Mutterschutzgeld - Jana1979, 12. SSW 30.08.05, 13:20
- Re: Mutterschutzgeld - TADDY78☼, 40. SSW 30.08.05, 13:24
- @Tigerentchen06 - Jana1979, 12. SSW 30.08.05, 13:26
- Re: @Tigerentchen06 - tigerentchen`06, 19. SSW 30.08.05, 13:30
- kein Geld von der KK - speedy, 41. SSW 30.08.05, 13:39
- ich danke euch allen - tigerentchen`06, 19. SSW 30.08.05, 13:53