Geschrieben von mamafürvier am 04.07.2008, 19:58 Uhr |
Kein genereller Anspruch!
Neine s stimmt nícht, daß man Anspruch generell hat.
- nach ambulanter Geburt
- eventuell nach KS
- wenn es gesundh. Probleme gibt z.B. Genesung der Mama
Voraussetzung ist immer, daß mindestens ein Kind unter 12 da ist welches betreut werden muß. Die Hilfe bezieht sich auf dessen Versorgung.
Es wird keine HH geben "nur" damit man einfach nichts tun muß außer mit Baby kuscheln. Nach einer normalen problemlosen Geburt sollte jede Frau in der Lage sein haushalt und Kind(er) zu managen.
Ich hatte mehrfach eine HH.
1. weil ich mit Krücken (gebrochener Fuß) mein Baby nicht tragen konnte
2. als ich wieder schwanger war, im KH lag und die "Große" selbst noch Baby betreut werden mußte
3. als ich wegen Geburt in der Klinik lag für 4 Tage
Die HH hat immer der Partner gemacht (kann aber auch ne andere Person sein), hat unbezahlten Urlaub genommen und 90% (?) von der AOK erstattet bekommen.
Besser immer schon vorher informieren, daß manw eiß woran man ist.
lG Kerstin
- Haushaltshilfe - zauberelfchen, 34. SSW 04.07.08, 17:41
- Re: Haushaltshilfe - 3wonders, 32. SSW 04.07.08, 17:56
- Re: Haushaltshilfe - ifunanya, 17. SSW 04.07.08, 18:26
- Re: Haushaltshilfe - Maus3152 04.07.08, 18:56
- Kein genereller Anspruch! - mamafürvier 04.07.08, 19:58
- Re: Kein genereller Anspruch! - 3wonders, 32. SSW 04.07.08, 20:08
- Re: Kein genereller Anspruch! - mamafürvier 04.07.08, 20:13
- Re: Haushaltshilfe - Rosinchen78, 36. SSW 04.07.08, 20:34
- Re: Kein genereller Anspruch! - ifunanya, 17. SSW 04.07.08, 21:29
- Re: Haushaltshilfe - montpelle 04.07.08, 23:18
- Re: Haushaltshilfe - jingle 05.07.08, 10:01