Geschrieben von Muckefutz, 28. SSW am 21.05.2008, 18:03 Uhr |
Keine gesetzliche Einschränkung
Hallo,
soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, ist die Fahrzeit keine Arbeitszeit, wird also nicht auf deine Arbeitsstunden angerechnet und daher gibt es auch keine gesetzliche Beschränkung.
Was du machen kannst, ist dir vom FA attestieren zu lassen, dass dir nur eine gewisse Fahrzeit zuzumuten ist oder dir ein Beschäftigungsverbot ausstellen zu lassen (oder auch ein teilweises BV).
Hoffe, ich konnte dir helfen
VG
- Fahrzeit zur Arbeit??????????? - Kleiner-Engel-2006, 19. SSW 21.05.08, 17:09
- Re: Fahrzeit zur Arbeit??????????? - mamafürvier 21.05.08, 17:19
- Mutterschutzgesetz? - Doris-30, 38. SSW 21.05.08, 17:38
- Keine gesetzliche Einschränkung - Muckefutz, 28. SSW 21.05.08, 18:03
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