Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von JuliaA, 18. SSW am 23.04.2012, 14:38 Uhr

@Kimmy

Was ist das denn für eine Krankenkasse?!
Per Gesetz sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, folgende Hebammenleistungen zu übernehmen:
bis 10 Tage nach der Geburt bis zu 20 Kontakte (also Besuch oder zB Telefonat)
11. Tag bis 8 Wochen nach der Geburt bis weitere 16 Kontakte
Darüber hinaus weitere 4 Besuche bis zum Ende der Stillzeit bei Still- oder Ernährungsfragen.

Also entweder du bist privat versichert oder die von der Kasse haben dir Unsinn erzählt...

 
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