Geschrieben von JuliaA, 18. SSW am 23.04.2012, 14:38 Uhr |
@Kimmy
Was ist das denn für eine Krankenkasse?!
Per Gesetz sind gesetzliche Krankenkassen dazu verpflichtet, folgende Hebammenleistungen zu übernehmen:
bis 10 Tage nach der Geburt bis zu 20 Kontakte (also Besuch oder zB Telefonat)
11. Tag bis 8 Wochen nach der Geburt bis weitere 16 Kontakte
Darüber hinaus weitere 4 Besuche bis zum Ende der Stillzeit bei Still- oder Ernährungsfragen.
Also entweder du bist privat versichert oder die von der Kasse haben dir Unsinn erzählt...
- Hebamme - Baby_Wish, 9. SSW 23.04.12, 13:36
- Re: Hebamme - nest84 23.04.12, 14:14
- Re: Hebamme - Kimmy07, 34. SSW 23.04.12, 14:18
- Re: Hebamme - JuliaA, 18. SSW 23.04.12, 14:35
- Re: Hebamme - kitkat170583, 31. SSW 23.04.12, 14:51
Wollt ihr auch immer weiter sein als ihr seid?
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