Geschrieben von Soryna, 22. SSW am 06.03.2007, 14:01 Uhr |
Komplizierte Frage zum Elterngeld
Hi,
schau mal hier nach (Bundesministerium für Familie)
http://www.bmfsfj.de/Kategorien/Publikationen/Publikationen,did=3028.html
so wie ich das verstehe:
1) ja, man kann bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren, aber der Verdienst wird angerechnet. Es gibt dazu auch einen Elterngeldrechber im www.
2) du köntest das Elterngeld nur als Berufstätige beantragen.
Güße
- Komplizierte Frage zum Elterngeld - etienne, 37. SSW 06.03.07, 13:42
- Re: Komplizierte Frage zum Elterngeld - Soryna, 22. SSW 06.03.07, 14:01
- Re: Komplizierte Frage zum Elterngeld - Linda761, 27. SSW 06.03.07, 14:12
- wenn du aber nicht angestellt bist,... - two_kids 06.03.07, 18:16
- Re: Komplizierte Frage zum Elterngeld - Boogiemaus, 26. SSW 07.03.07, 17:04
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@claudi0162 BITTE WARE BEZAHLEN!!
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