Schwanger - wer noch?

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von mellomania  am 07.12.2017, 20:52 Uhr

Krank geschrieben und jetzt wie geht's weiter

niemand. ein bv gibt es aus oben genannten gründen nicht. er muss eine gefährdungsbeurteilung machen ob dein arbeitsplatz eine gefahr für dich ist. und nur wenn er keinene anderne platz hat, dann darf er ein bv. die ärztin nicht, wie oben geschrieben. bv ist nun mal kein wunschkonzert, problem ist, dass wir, also die allgemeinheit in form der krankenkasse deinen lohn weiter zahlt. und da gibt es das bv nur, wenn es auch berechtigt ist. bei dir ist das eben nicht der fall, das ist das problem. es ist sein risiko, wenn er das bv veranlasst, obwohl dein arbeitsplatz ungefährlich ist...auch die ärztin haftet, wenn sie ein bv ausstellt, obwohl sie nicht darf..

 
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