Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von betty, 20. SSW am 22.10.2010, 14:11 Uhr

Krankenkasse

Hallo,

zufällig arbeitet ich bei einer KK in der Kundenberatung und kann Dir folgendes dazu sagen:

Wenn Deine Versicherung endet, dann hast Du max. einen nachgehenden Leistungsanspruch von 4 Wo. Spätestens aber innerhalb von 3 Monaten nach Ende Deiner letzten Versicherung musst Du einen Antrag auf eine freiwillige Weiterversicherung stellen. Wenn Du keine Einkünfte hast und auch nicht bei Deinen Eltern lebst, dann melde Dich wenn Du keinen Anspruch auf Alge I hast bei der ARGE um Alge II zu beantragen, das wird in den Fällen wo Du keinen Anspruch auf eine Familienversicherung hast eine Pflichtversicherung nach sich ziehen. Lass Dir damit nicht zu lange Zeit. Denn wenn zwischen dem evtl. Leistungsbezug Alge II und der letzten Versicherung mehr als 4 Wo liegen und Du keinen Antrag auf eine frw. Weiterversicherung stellst, muss die KK Dich versichern und das würde Dich minimum 140 Euro mtl. kosten. Das ist dann die sogenannte Pflichtversicherung der Nichtversicherten (seit 01.04.07 in Kraft) Also schnellsten handeln, sonst wird´s teuer und unangenehm.

Falls noch Fragen sind.... melde Dich.

Gruß

betty

 
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