Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Katzie, 40. SSW am 26.08.2008, 10:53 Uhr

Krankenversicherung für das Kind

Morgen!

Also wenn Du mit nicht mehr Arbeiten gehen den Mutterschutz/ Elternzeit oder vielleicht ein Beschäftigungsverbot meinst, dann bleibst Du weiterhin bei Deiner Krankenkasse versichert.
Bei Arbeitslosigkeit bist meines Erachtens nach übers Amt versichert.

Und Euer Kind kann bei Dir oder Deinem Mann familienversichert werden.
Ich weiß jetzt jedoch nicht ob es diesbezüglich irgendwelche Einschränkungen/ Vorschriften gibt, die das vielleicht was regeln.
Da frage doch am besten bei Deiner Krankenkasse nach.

LG Katrin

 
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