Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von julinga12 am 03.02.2009, 22:51 Uhr

Kündigungsfrist Tagesmutter?

Ist nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind bei Vereinbarung einer Probezeit in der Regel 14 Tage. Ist keine Probezeit vereinbart, so beträgt die Frist 4 Wochen zum 15, oder zum Monatsende - bei Dir also (bei Kündigung jetzt) vier Wochen zum 15.3.! Gruß, Julinga

 
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