Geschrieben von julinga12 am 03.02.2009, 22:51 Uhr |
Kündigungsfrist Tagesmutter?
Ist nichts vereinbart, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sind bei Vereinbarung einer Probezeit in der Regel 14 Tage. Ist keine Probezeit vereinbart, so beträgt die Frist 4 Wochen zum 15, oder zum Monatsende - bei Dir also (bei Kündigung jetzt) vier Wochen zum 15.3.! Gruß, Julinga
- Kündigungsfrist Tagesmutter? - Muffin08 03.02.09, 20:33
- Re: Kündigungsfrist Tagesmutter? - griefchen 03.02.09, 20:47
- Re: Kündigungsfrist Tagesmutter? - julinga12 03.02.09, 22:51