Geschrieben von two_kids am 15.04.2008, 21:04 Uhr |
Künigungschutz
der ag muss sie weiter beschäftigen. sie hat aber eine frist, in der sie den ag über die schwangerschaft in kenntnis setzen muss. ich glaub bis spätestens 4 wochen nach der kündigung.
lg two_kids
- Künigungschutz - tigerchen05 15.04.08, 20:21
- oh mal noch nen "d" bei Kündigungsschutz dazwischen quetsch - tigerchen05 15.04.08, 20:44
- Re: Künigungschutz - two_kids 15.04.08, 21:04
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Ich sehe hier kaum noch durch? Ist nur diese Seite hier verändert..?#22