Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Schnipsolina, nix mehr seit 06.01.07 am 09.02.2007, 13:44 Uhr

Leta - stimmt nicht ganz!

Hi Leta,

schade dass nicht mal die Buchhaltung sich damit auskennt, ist in meinem Betrieb übrigens genauso!

Aber was Du schreibst mit den 30 Wochenstunden ist nicht ganz richtig.

Look:

"Wenn im Bezugszeitraum eine erlaubte Teilzeitbeschäftigung (bis zu 30 Wochenstunden) ausgeübt wird, verringert sich der Einkommensausfall, der erstattet wird. Das Elterngeld berechnet sich in diesem Fall aus der Differenz des vor der Geburt erzielten durchschnittlichen (Netto)Erwerbseinkommens und des im Bezugszeitraum erzielten (Netto)Erwerbseinkommens. Der Prozentsatz zur Berechnung des Elterngeldes bestimmt sich dabei nach dem Einkommen vor der Geburt.
Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit wird immer auf das zustehende Elterngeld angerechnet."

Bei mir ist es ja ausserdem so, dass ich NICHT arbeiten werde in diesem Jahr und dass die Prämie also ohne aktives Arbeitsverhältnis ausgezahlt würde.

LG Mona

 
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