Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Shyra, 39. SSW am 16.02.2015, 14:15 Uhr

Lohnfortzahlung im Beschäftigungsverbot..

Hallo,

war vor dem Mutterschutz auch noch 2,5 Monate im BV. Daher kann ich nur bestätigen, was hier schon geschrieben wurde. Du erhältst dein Gehalt ganz normal bis zum Mutterschutz weiter vom Arbeitgeber, danach das Mutterschaftsgeld von der KK und ggf. noch ergänzend einen Zuschuss vom Arbeitgeber, bis dein durchschnittliches Gehalt erreicht ist (das sich aus dem Einkommen der letzten 3 Monate bei monatlicher Zahlweise bzw. der letzten 13 Wochen bei wöchentlicher Bezahlung errechnen lässt - und zwar der Monate/Wochen vor Beginn des Mutterschutzes, nicht vor Schwangerschaft...)

LG Sonja

 
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