Geschrieben von Felinchen30, nix mehr seit 01.08.07. am 01.10.2007, 16:46 Uhr |
Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus?
Hallo,
also...von deinem Arbeitgeber wirst Du nichts bekommen, es sei denn du würdest vor der Mutterschutzfrist nochmal arbeiten, aber da Du ja in Elternzeit bist und nicht arbeitest, bekommst Du von deinem Arbeitgeber auch kein Mutterschaftsgeld. Höchstens das von der Krankenkasse, da bin ich mir aber nicht sicher.
Elterngeld bekommst Du für das 2.Kind jetzt nur noch den Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat für ein Jahr. Es wird diesmal dann nicht nach deinem ehemaligen Gehalt berechnet, da Du ja die 12 Monate vor ET nicht mehr gearbeitet hast und kein Einkommen hattest ! Bekommst also, wie gesagt, nur noch den Sockelbetrag von 300 Euro pro Monat für ein Jahr !
Wenn man also zwischen dem 1. und 2. Kind nicht nochmal gearbeitet hat, geht man beim Mutterschaftsgeld leer aus und beim Elterngeld gibt es nur die 300 Euro.
LG,
Felinchen
- Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus? - annett23, 7?. SSW 01.10.07, 13:16
- Re: Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus? - Chrissicat, 36. SSW 01.10.07, 13:26
- Re: Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus? - Felinchen30, nix mehr seit 01.08.07. 01.10.07, 16:46
- NACHTRAG !!! - Felinchen30 01.10.07, 16:53
- Re: Mal ne Frage! Kennt ihr euch damit aus? - annett23, 7?. SSW 01.10.07, 16:57
- Re: NACHTRAG !!! - Mone ´82 01.10.07, 20:45
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