Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sothy, 24. SSW am 11.01.2010, 7:14 Uhr

Mal ne Frage...

Dein Urlaub verfällt nicht. Du hast anteilig Anspruch bis Ende des Mutterschutzes (also bis 8 Wochen nach der Geburt). Wenn du direkt danach wieder arbeiten gehen würdest hättest du noch weiteren Urlaubsanspruch, aber ich denke du wirst in Elternzeit gehen oder?
Entweder wird dein Urlaub dann bis dahin übertragen bis du wieder in der Firma bist oder er wird dir ausbezahlt.

 
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