Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Pünktchen* am 19.06.2005, 21:42 Uhr

Meinst Du das hier?

Hallo,

ich bin Beamtin und werde direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen.

Innerhalb der Mutterschutzfrist, also inklusive der 8 Wochen nach der Geburt bekommt man von seinem Arbeitgeber die gleichen Bezüge wie vor der Schutzzeit.

Danach bekommt man nichts mehr, da das Arbeitsverhältnis ja ruht. Den KV-beitrag zahlt man dann weiter an seine private KK. Man kann aber dennoch vom Arbeitgeber einen Zuschuss zur privaten KV in Höhe von 31,00 € beantragen und erhält diesen dann monatlich während der gesamten Elternzeit. Als Nachweis muss man dem Arbeitgeber eine Bescheinigung der KV vorlegen. Meintest Du das?

Viele Grüße - Patricia

 
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