Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 

Geschrieben von kath03, 17. SSW am 29.08.2005, 20:21 Uhr

Muss man sich in der Klinik anmelden?

Muß nicht aber kann, ist auch ganz praktisch wenn du da mit starken Wehen ankommst, dann haben die schon alle Daten von dir und du brauchst nicht noch erst tausend Fragen beantworten. Bei der Anmeldung hast du meist auch die MÖglichkeit nochmal den Ablauf der Geburt abzusprechen oder alles was dich bedrückt zu klären.
Ich fand es ganz praktisch.
Es wird von den meisten FÄ empfohlen so ab der 35./36. SSW sich anzumelden.
Erkundige dich vorher in der Klinik wo du entbinden möchtest, denn einige haben dafür bestimmte Zeiten.
In der Klinik wo ich entbunden habe, war es immer Mittwochs nachmittags.
LG Kath!

 
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
Schwangerschaftsnewsletter
Ähnliche Fragen

Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft

Frauenarzt/Kiwu Klinik

Ich bin einfach gerade .... Down. Ich warte auf meine Ergebnisse ( letzte Blutabnahme vor einer Woche) . Ich habe gesagt das ich angerufen werden möchte. Denn sollte der Befund unauffällig bleiben möchte ich trotzdem die Unterlagen da wir uns wahrscheinlich an eine Kiwu Klinik ...

von Honigschnitte 27.05.2021

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Klinik Forum: Schwanger - wer noch?

Jetzt schon KiWu-Klinik oder noch abwarten?

Hallo ihr lieben, ich habe diese Frage schon in einem anderen Forum gestellt, bekomme aber irgendwie keine Antworten :( Jetzt probiere ich es hier noch einmal. Ich lese hier schon länger und ihr alle seid total nett :))) Hoffe, ihr könnt mir Rat geben... Ich bin 36 und ...

von Leynell111 05.11.2016

Frage und Antworten lesen

Stichwort: Klinik Forum: Schwanger - wer noch?
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.