von Annett23, 14. SSW am 02.08.2011, 18:25 Uhr |
Mutterschaftsgeld und elternzeit
also zu dem thema urlaub würde ich frei lassen, hab ich bei meinen zwein auch so gemacht. die kk setzt sich doch sowieso mit dem AG in Verbindung.
also ich würde schon eine kopie von der geburtsurkunde mit beilegen. es ist so, wenn du nur 1 jahr anmeldest, gehen dir die anderen beiden verloren. meldest du 2 an und kriegst die ausbildung doch, kannst du immer noch sagen, ich mache keine elternzeit mehr. das ist halt das problem wenn du nur 1 jahr nimmst. du kannst auch, wenn du 2 jahre nimmst, danach immer noch sagen, du nimmt noch ein drittes hinter her, oder hebst es dir auf. du kannst das ja glaube ich bis zum 8. geburtstag nehmen (weiß es aber nicht genau).
- Mutterschaftsgeld und elternzeit - gusti05, 34. SSW 02.08.11, 15:32
- Re: Mutterschaftsgeld und elternzeit - Annett23, 14. SSW 02.08.11, 18:25
- Re: Mutterschaftsgeld und elternzeit - risha, 27. SSW 15.08.11, 18:32
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