Geschrieben von blumennacht14 am 14.06.2010, 18:56 Uhr |
Mutterschutzgesetz-kennt sich da jemand aus?
hallihallo
hab dir mal was angefügt. d.h. wenn du nur bis 22h arbeitest ist es eh kein problem. ansonsten würde ich einfach mal beim gewerbeaufsichtsamt anrufen. die sind meistens sehr nett und können dir ganz genau sagen, was du oder dein chef wie wann machen musst. soweit ich es weiß, würde dein chef sich strafbar machen, wenn er zuliese, dass du noch nach 22h arbeitest (fürsorgepflicht). frag einfach mal nach. telefonnummer findest du bei google.
lieben gruß
§ 8 Übersicht
Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit
MuSchG § 8 Absatz 1
Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.
Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden
1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
- Mutterschutzgesetz-kennt sich da jemand aus? - aby, 9. SSW 14.06.10, 18:07
- Re: Mutterschutzgesetz-kennt sich da jemand aus? - blumennacht14 14.06.10, 18:56
@ Cindy_18
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