Geschrieben von Baby2411 am 26.04.2010, 15:33 Uhr |
Nachtrag zum Beitrag von "die liebe"
Möchte ich ungern so stehen lassen....
"Du musst innerhalb von 7 Wochen bei deinem AG, die Elternzeit melden."
Es heißt richtig, 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit. d. h. 1 Woche nach Geburt (da der Mutterschutz in der Regel 8 Wochen geht und daran die Eltermzeit anschließt)
"Den Elterngeldantrag gibt man , bei uns z.b. , beim Jugendamt ab sonst nirgends."
Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Nicht überall ist das Jugendamt zuständig.
Du meldest halt nur dem AG deine Elternzeit.
"Bei der Lohnsteuereintragung kann ich dir nicht helfen da des eigentlich automatisch geht.
Bei uns zumindestens.
Da bekommt jeder halt ein " halbes Kind " also bei einem Kind sind das 0.5."
Nein, das geht nicht automatisch...auch bei euch nicht ;-) Vielleicht hat das dein Mann geregelt. Kann man für´s Folgejahr auch telefonisch machen.
- Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt - poi3, 32. SSW 26.04.10, 12:06
- Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt - Baby2411 26.04.10, 12:26
- Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt - die liebe 26.04.10, 12:30
- Re: Frage bezüglich Behördenkram nach der Geburt - Happymom6784, 35. SSW 26.04.10, 12:39
- DANKE!!! - poi3, 32. SSW 26.04.10, 15:01
- Nachtrag zum Beitrag von "die liebe" - Baby2411 26.04.10, 15:33
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