Geschrieben von selena85, 37. SSW am 09.01.2009, 15:03 Uhr |
Naja,
Rechtlich gesehen ist die Sache recht einfach.
Du bist rechtlich nicht dazu gezwungen die Tür aufzumachen, wenn jemand vor der Tür steht. Es sei denn, es liegt z.B. ein Durchsuchungsbefehl der Staatsanwaltschaft vor.
Kein Mensch kann dich zwingen, ans Telefon zu gehen, wenn es klingelt. Selbst wenn das Amt dann damit argumentieren sollte, dass du angeblich nicht da warst, müssen SIE es dir nachweisen. Du warst dann halt auf Toilette, hast geduscht, kp.
Wenn Post im Briefkasten landet ist es schön und gut. Nur leider ist der Absender in der Beweispflicht, was das Ankommen des Postverkehrs anbelangt.
Zur Not also IMMER sagen: Habe ich nie erhalten, bzw. habe ich erst am Tag xx.xx.xxxx erhalten. Das Amt schickt diese Post ja in der Regel per Einschreiben.
Im Klartext: Die sind in der Beweispflicht und du kannst eine angekündigte Sperre immer anfechten, z.B. zunächst mit einem Widerspruch.
Liebe Grüße, Selena (die Gott sein Dank noch nie mit solchen Ämtern zu tun haben musste...)
- ortsanwesenheitspflicht bei alg2? - erdnusslove, 10. SSW 09.01.09, 13:35
- Re: ortsanwesenheitspflicht bei alg2? - lly 09.01.09, 13:57
- Naja, - nessi02 09.01.09, 14:07
- Re: Naja, - erdnusslove, 10. SSW 09.01.09, 14:12
- Re: Naja, - sylea, 8. SSW 09.01.09, 14:49
- Re: Naja, - selena85, 37. SSW 09.01.09, 15:03
- Re: ortsanwesenheitspflicht bei alg2? - alsame 09.01.09, 16:15
- Re: ortsanwesenheitspflicht bei alg2? - Leo engel 09.01.09, 19:38
- Re: Naja, - steph33, 39. SSW 10.01.09, 2:24