Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jorinde17 am 15.07.2019, 8:33 Uhr

Nein! Du kannst aber...

Hallo,

nein, der Bereitschaftsdienst schreibt normalerweise nicht krank, sondern behandelt nur notfallmäßig und verweist Dich auf einen Arztbesuch bei Deinem eigenen Arzt.

Du kannst aber heute einfach zum Hausarzt gehen, anstatt zur Gynäkologin. Er kann Dich dann rückwirkend für heute einschließlich krankschreiben. In der Schwangerschaft darfst Du natürlich (!) auch in der Arbeitszeit zum Arzt gehen. Welche Beschwerden Du hast, geht den Arbeitgeber nichts an, Du darfst da schwindeln oder auch gar nichts sagen.

Wenn Du gerade bei der Arbeit bist: Sage, dass Du Magenprobleme hast und glaubst, eine Darmgrippe zu bekommen und geh‘ zum Hausarzt. Auch der darf Dich krankschreiben, selbst wenn es ein Schwangerschafstproblem ist.

Sage ihm ruhig, dass Du lieber von ihm als von der Gyn eine Krankschreibung hättest, damit niemand merkt, dass Du schwanger sein könntest. Es ist gar kein Problem für einen Hausarzt, Dich wegen Übelkeit ein paar Tage krankzuschreiben.

Lass Dir von Deiner Gyn dann irgendwann mal ein Mittel gegen Übelkeit verschreiben. Die Übelkeit bleibt ja locker während der ersten drei Monate der Schwangerschaft bestehen. Und natürlich lässt man sich nicht drei Monate krankschreiben, wenn man einfach nur schwanger ist und es keine echten Komplikationen gibt.

LG

 
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