Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ninchen321 am 01.11.2023, 16:39 Uhr

Neuer Versuch/ Bezüglich BV

Wenn dein AG dir das BV ausspricht, bekommst du deinen Lohn bis zum Mutterschutz. Diesen Lohn bekommst du vom AG, dieser wiederrum erhält dieses Geld von deiner Krankenkasse zurück.

Um ins BV geschickt werden zu können, muss dein AG eine Gefährdungsbeurteilung mit dir durchführen.
Diese Beurteilung ist die Grundlage für das BV.
Ohne genügend Gründe für das BV bekommt der AG das Geld von der Krankenkasse nicht erstattet.
Er bliebe dann auf den Kosten sitzen.

Die Gefährdungsbeurteilung muss unverzüglich nach Bekanntgabe der Schwangerschaft stattfinden.
Da du deinen AG schon über deine SS informiert hast, hätte diese Beurteil also schon stattfinden müssen.
Ist das der Fall?

Ein BV von Arzt ist in deinem Fall eher unwahrscheinlich.
Hierfür muss lebensgefahr für Mutter und Kind aus medizinischen Gründen bestehen.
Übelkeit, Kreislaufprobleme und Unterleibsschmerzen gehören nicht dazu.
In dem Fall hat eine Krankschreibung immer vorrang!
Ein ärztliches BV ist äußerst selten und wird z.B. bei Mehrlingsschwangerschaften oder Risikoschwangerschaften ausgestellt.
Oder bei besonders starker Übelkeit wie Hyperemesis Gravidarum.


Du solltest also das Gespräch mit deinem AG suchen und den weiteren Ablauf deiner Schwangerschaft in Kombination mit deiner Arbeitsstelle besprechen UND falls noch nicht geschehen die Gefährdungsbeurteilung einfordern.

Ich arbeite selbst im Einzelhandel und weiß ungefähr, welche körperliche Belastung deine Arbeit darstellt.
Bei Fragen kannst du dich auch an die Gewerbeaufsicht wenden.

 
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