Geschrieben von Hikari am 09.05.2006, 17:29 Uhr |
Nochmal zu Arbeitszeiten
Hallo,
ich denke ein Stapler ist kein Beförderungsmittel im eigentlichen Sinne.
Ich denke sie Fällt eher unter die Rubrik MUSchG §4 II Satz 4 mit der Bedienung von Geräten und Maschinen aller Art mit hoher Fußbeanspruchung,insbesondere von
solchen mit Fußantrieb.
Außerdem §4 II Satz1...bei denen sie schädlichen Einwirkungen von Erschütterungen,Kälte,Hitze etc ausgesetz sind.
Der Arbeitgeber muß ihr dann einen anderen Arbeitsplatz zuweisen bei gleichem Gehalt.
LG
- Nochmal zu Arbeitszeiten - Melli.83 09.05.06, 16:10
- Schade - Melli.83, nix. SSW 09.05.06, 17:07
- Re: Nochmal zu Arbeitszeiten - Hikari 09.05.06, 17:29
- Also bei mir wäre das so...... - MissShiva, noch 13.Tage bisET. SSW 09.05.06, 17:30
- Re: Nochmal zu Arbeitszeiten - Andrea80, 35. SSW 09.05.06, 18:37