Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina am 20.04.2011, 23:13 Uhr

Papierkram - an die Erfahrenen :)

1: Du erhälts von Deinem FA einen Zettel und wenn ich mich richtig erinnern kann, dann musst Du es noch ergänzen und an Deine KK schicken. Diese fordert dann von Deinem Arbeitgeber die weiteren Unterlagen ein.

2. Du solltest es mit Deinem Chef auf jeden Fall so schnell wie möglich in einem Gespräch klären, wie und wann Du ein Widereinstieg im Beruf vorstellst - Dein Arbeitgeber muss ja schliesslich planen können und eventuell für eine Vertretung sorgen. Die Elternzeit anzeigen muss spätestens 7 Wochen vor deren Beginn, also spätestens 1 Woche nach der Geburt. Ich würde Dir aber raten dies aber jetzt schon zu tun, nach der Geburt hast Du andere Sachen im Kopf. Wichtig: Elternzeit wird nicht beantragt sondern angezeigt. D.h nicht "ich beantrage" sondern "ich zeige Ihnen an, dass ich von dann und dann Elternzeit nehmen werde". Angabe immer in Lebensmonaten, d.h. wenn Dein Kleiner z.B. am 15. 06. auf die Welt kommt, dann wärst Du bis 14.08.2012 in Elternzeit.

3. Zum Elterngeldantrag müssen etliche Sachen beigefügt werden, dies ist von Land zu Land teils unterschiedlich. Am besten bei der zuständigen Elterngeldstelle anrufen (die Nummer findest Du unter www.elterngeld.net) oder den Antrag aus dem Internet heruntrladen, dort sind auch die weiteren nötigen Papiere angegeben.

 
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