Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von marion67, 22. SSW am 05.01.2009, 15:18 Uhr

Passt nich hier rein aber weiß nich weiter

Ich empfehle auch Ruhe zu bewahren. Wenn die Vaterschaft nicht anerkannt wurde und die beiden nie verheiratet waren, muß sich die Kindesmutter um eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung für ihr nichteheliches Kind kümmern - das geht also keinesfalls über das Jugendamt oder die bloße Angabe durch die Kindesmutter in der Geburtsurkunde. Solange sie das nicht tut, ist die Vaterschaft nicht festgestellt, d.h. solange besteht auch keine Unterhaltspflicht und vor allem kein Grund zur Panik.

Dein Freund sollte also schlicht abwarten, ob er Post vom Familiengericht bekommt und dann einen Anwalt einschalten. Auf Drohungen des neuen LG der Ex oder private Forderungen sollte er weder eingehen noch reagieren - dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Eine Vaterschaftsanfechtung ist nur erforderlich, wenn die Vaterschaft formell anerkannt oder das Kind ehelich geboren wurde. Dafür gilt dann die von einer der Vorschreiberinnen schon erwähnte Frist von 2 Jahren ab Kenntnis von Zweifeln an der Vaterschaft (also nicht ab Geburt des Kindes).

lg
Marion, die unter anderem Fachanwältin für FamR ist

 
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