Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bewilu am 02.03.2007, 22:42 Uhr

Passt zwar nicht her, aber

Bücher-/Warensendungen sind nie versichert. Ich würde den Verkäufer auffordern, Dir den Differenzbetrag zurückzuerstatten, ansonsten würde ich die Sache Ebay melden. Wenn der Verkäufer nicht einsichtig ist, würde ich Deine negative Bewertung erst in letzter Sekunde abgeben (ich meine 90 Tage nach Auktionsende um 23.59 Uhr, müsste aber irgendwo bei Ebay stehen), so hat er keine Chance mehr, Dich negativ zu bewerten. Macht mein Mann bei uneinsichtigen Verkäufern so.

 
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