Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Yvilaui, 36. SSW am 17.08.2006, 12:37 Uhr

Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Hallo

Er muß dir das Geld auf jeden Fall wiedergeben.Das einzige was er Verlangen kann ist das du ihm die Überweisung von deinem Frauenarzt vorher aushändigst.(auch wenn er der Vertretungsarzt ist)
lg Yvi

 
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