Geschrieben von Dany1978, nix mehr seit 22.09.03. SS am 02.06.2004, 15:28 Uhr |
@ Püppi10
Hallo Petra,
bei mir ist die Sache (leider) noch etwas verzwickter. Ich habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag bis 31.12.2004. Der verlängert sich durch eine SS auch nicht. Also kann ich nur bis dahin Elternzeit bei meinem AG beantragen. Das habe ich auch gemacht.
Da ich mir nicht ab 01.01.2005 was suchen möchte, sondern länger zu Hause bleiben möchte (habe Zwillinge), haben wir uns für den Regelbetrag entschieden.
Ich habe jetzt noch mal nachgeschaut: Es waren 18 Tage Resturlaub, die ich zwischen Mutterschutz und Elternzeit genommen habe. Und während dieser Zeit habe ich ErzG und Gehalt parallel bekommen. Die Erziehungsgeldstelle hat auch nie gefragt, was ICH - als Antragstellerin für´s ErzG - verdiene. Es hat sie nicht interessiert. Also wird dieses Geld auch nicht bei dem voraussichtlichen Einkommen mit einbezogen. So müsste es dann auch bei Dir sein!
LG Daniela mit Natalie & Isabel (*22.09.03)
- @ Dani1978 - Püppi10 02.06.04, 10:30
- @ Püppi10 - Dany1978, nix mehr seit 22.09.03. SS 02.06.04, 15:28
Wie war das bei Euch..?
Weiß jmd wie der Strich am Bauch heißt,...
Könnt ihr mir helfen??
Internet u. Schwangerschaft: Mal ein paar Fragen
Wenig Einträge im Mutterpass
@ ALL - Links für Erziehungsgeld und Elternzeit
@Dany1978 wegen Elternzeit
Esst ihr tiefkühlpizza???
Habe mal eine Frage über Geschlecht erkennung!