Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mf4 am 17.02.2013, 16:09 Uhr

Scheidung und jugendamt usw.

Versorgungsausgleich ABTRENNEN ist kein Verzicht sondern wird nach Scheidung verhandelt.
Mit einer General-Vollmacht kann dich dein Noch-Gatte einsetzen, wenn seine 2.Unterschrift nötig wäre.

 
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