Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von sophia-maus, 5. SSW am 29.10.2008, 11:39 Uhr

Steh auf dem Schlauch, bitte helfen :)

OK, ich versuch`s ,mal:
Bei uns war es auch so, dass mein Mann die ersten 2 Monate Elternzeit hatte,sehr praktisch denn dann bist du ja noch im Mutterschutz.

Also erstens kannst du den Antrag erst stellen, wenn deine Maus geboren ist, denn erst dann weiß man ja wielange dein Mutterschutz geht.
War zumindest bei mir so.
Dann kommt`s drauf an,bei mir auf Arbeit gibts dafür extra nen Vordruck,den ich mir schon vor Anfang MuSchu besorgt habe und dann ganz entspannt 5 Tage nach der Geburt ausgefüllt.
Ansonsten würd ich einfach ganz formlos nen Antrag stellen.

Also: hiermit beantrage ich Elternzeit, nach Ablauf der MuSchu-frist für die Dauer von 2 Jahren...(würd da auch keine Daten reinschreiben,wenn du dir nicht sicher bist)
Normalerweise hat dann dein Arbeitgeber die Pflicht die genauen Daten auszurechnen.

Bei Euch ist wichtig, das dein Mann mit seinem Arbeitgeber abspricht, das er genau nach Tag der Entbindung für 2 Monate in EZ gehen möchte,normalerweise darf der Chef ihm das nicht verwehren, denn das auch Männer EZ nehmen dürfen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Geht halt nur darum, das man ja kein genaues Datum im Vorfeld festlegen kann, da man ja nie weiß wann`s Kind kommt.
Also bei meinem Mann war das überhaupt kein Problem, aber hängt ja auch immer vom Areitgeber ab.

Hoffe ich konnt dir ein bißchen helfen!
Wenn du noch Fragen hast,immer gerne.


LG Franzi

 
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