Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Saskia26, 5. SSW am 02.08.2010, 12:48 Uhr

stimmt nicht...

wenn sie keine eingewöhnung in der einen woche machen, dann ist vertragsbeginn ab 1.8. totaler blödsinn. darauf muss man als eltern hingewiesen werden. denn sie wollen jetzt gebühren für einen monat wo vorneherein klar war, dass eine eingewöhnung oder betreuung des kindes in diesem monat nicht stattfinden wird. sowas kann man als vortäuschung falsche tatsachen geltend machen, denn der kindergarten hat bei vertragsschluss so wie ich es rausgelesen habe nicht explizit darauf hingewiesen.

hätten die eltern unter angegebenen prämissen den vertrag unterschrieben? ich denke nicht. daher stellts gesetzlich eine täuschung dar und man kann den vertrag sogar für unwirksam erklären lassen. nur mal so zum rechtlichen.

Und ja genau das würde ich mit dem kindergarten auch besprechen.
und ehrlich gesagt habe ich es noch nie gehört, dass kinder im letzten Monat des kindergartenjahres aufgenommen werden. schließlich macht eine eingewöhnung unter diesen voraussetzungen (3 wochen geschlossen) überhaupt keinen sinn!!!!

und für mich muss der kindergarten diesen fehler auf sich nehmen.

 
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