Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Fuchsina am 26.03.2013, 21:57 Uhr

Um mal etwas Klarheit zu schaffen

denn hier wird extrem viel falsches geschrieben und durcheinandergeworfen:

1. Elternzeit und Elterngeld muss man trennen.

2. Elternzeit hat jedes Elternteil FÜR SICH minimum bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres vom Kind- manche AG sehen z.B. betrieblich noch eine Verlängerung vor. Die Elternzeit der Mutter beginnt m.W.n. mit Geburt des Kindes. Es gibt auch Möglichkeiten nicht benutzte Elternzeit - z.B wegen Geburt von Geschwisterkinder etc. - sich aufzusparen und später zuu nehmen. Elternzeit kann man x-beliebig bis zu einem gegebenen Zeit nehmen - eben im Rahmen der 3 Jahre - und muss sich nicht zwangsläufig an Lebensmonaten des Kindes orientieren. Z.B. wenn das Kind am 19.11. geboren wurde besteht die Möglichkeit bis 01.01. des übernächsten Jahres Elternzeit zu nehmen.

3. Elterngeld bekommen die Eltern ZUSAMMEN maximal für 14 Monate. Voraussetzung hierfür ist, dass beide Eltern MINDESTENS je 2 Monate in Anspruch nehmen. Elterngeld orientiert sich am Lebensmonate des Kindes. Die Eltern können Elterngeld hintereiander in Anspruch nehmen - z.B. Mutter die ersten, Vater die nächsten 7 Monate - oder auch parallel, dabei wird aber natürlich FÜR JEDES ELTERNTEIL ein Monat mitberechnet (die Eltern können somit z.B. 7 Monate zusammen Elterngeld beanspruchen). Elterngeld wird auf das Mutterschaftsgeld voll angerechnet. D.h. die Mutter bekommt tatsächlich ab Geburt Elterngeld, da aber in der Regel Mutterschaftsgeld höher ist, bleibt vom Elterngeld in den ersten 8 Wochen (Mutterschutz) nichts übrig. Insoweit ist 14 Monate Elterngeld tatsächlich eine Mogelpackung, da eine vorher arbeitendes Elternpaar faktisch nur 12 Monate Elterngeld bekommt.

Du kannst natürlich 12 Monate nach Ablauf des Mutterschutzes Elternzeit nehmen, allerdings bekommst Du nicht für diese volle Zeit Elterngeld. Dein Mann kann natürlich den ersten Monat Elternzeit nehmen und auch Elterngeld beanspruchen, dann habt ihr danach noch insgesamt 12 Monate zur Verfügung.

Beispiel: Kind kommt am 01.01.13 zur Welt. Mutter bekommt 12 Monate Elterngeld bis zum 31.12.13 Vater kann dann vom 01.01.13 bis 31.01.13 und dann vom 01.01.14 bis 31.01.14 Elterngeld beantragen.

M.E. "lohnt" sich übrigens auch für den Mann auf jeden Fall die Elternzeit selbst wenn er finanzielle EInbussen haben sollte. Diese Möglichkeit, soviel Zeit mit seinem Kind zu verbringen, kommt nicht so schnell wieder.

 
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