Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 23.03.2011, 18:43 Uhr

unheheliches Kind

die Vaterschaft alleine gibt dem Vater aber noch keine weiteren Rechte, die ein Sorgebrechtigter tun könnte. Ist der einzige Sorgeberechtigte verstorben oder kann nicht entscheiden wird durch das Familiengericht eine Person oder ein Vormund bestimmt, der bestimmen darf.

 
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