Geschrieben von babygirl82, 23. SSW am 20.02.2009, 14:44 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hatte gerade ein kurzes Gespräch mit meinem Chef, weil ich ein paar Tage Urlaub nehmen will, und da meinte er ich hätte Urlaubsanspruch solange wie ich da bin, d.h. bis der Mutterschutz beginnt.
Jetzt bin ich aber total durcheinander, denn mir war eigentlich so, dass man Urlaubsanspruch bis Ende des Mutterschutzes hat
Kann mir da mal wer helfen??
Gegenüber dem Chef hab ich jetzt erstmal nichts weiter dazu gesagt...
lg babygirl
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Susi1601, 35. SSW am 20.02.2009, 14:56 Uhr
Also ich würde sagen du hast Recht, war bei der AWO wegen Elterngeldantrag und so, die haben auch gesagt man hat Anspruch bis zum Ende des Mutterschutz. Sogar während eines Beschäftigungsverbotes hat man Urlaubsanspruch...
Lg Susi
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Rustie78, 23. SSW am 20.02.2009, 15:01 Uhr
Du hast Urlaubsanspruch bis nach dem Mutterschutz, also die 8 Wochen danach zählen noch dazu. Du kannst mal gucken unter § 17 Erholungsurlaub. Mein Chef kannte das übrigens auch nicht.
Gruß Dany
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von babygirl82, 23. SSW am 20.02.2009, 15:01 Uhr
Find das jetzt irgendwie blöd, weil ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll...will ja auch keinen Ärger
Sind nur eine kleine Firma und wir haben hier alle gerade mal den Mindesturlaub. Fühl mich jetzt irgendwie echt veräppelt...
lg babygirl
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Susi1601, 35. SSW am 20.02.2009, 16:43 Uhr
Ist ne Blöde Situation aber der Urlaub steht dir nun mal zu. Schau doch mal nach dem Gesetzt und druck es deinem Chef aus und zeig es ihm.
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Micha04, 33. SSW am 20.02.2009, 17:18 Uhr
Hi,
mit dem Thema hab ich mich vor kurzen auch auseinander gesetzt. Denn bei uns ist aus irgendeinem Grund der Tarifvertrag schlechter als das Gesetz. Und normalerweise ist Tarif immer besser, oder sollte so sein.
Also es ist so, das dir der Arbeitgeber für jeden NICHT voll gearbeiteten Monat 1/12 deines Urlaubs abziehen kann.
Die 6 Wochen Mutterschutz vor und 8 Wochen nach Termin zählen aber noch zu deiner Arbeitszeit.
Bei mir ist es z.B. so:
Ich habe pro Jahr 30 Tage Urlaub, sprich 2,5 Tage pro Monat.
Mein Termin ist der 11.04. und mein Mutterschutz geht bis zum 06.06. (man geht ja immer vom Termin aus, man weiß ja jetzt noch nicht wann das Kind kommt). Der erste Monat, denn ich nicht arbeite, ist der Juli. Das sind für dieses Jahr 6 Monate die ich nicht Arbeite, also zieht man mir 15 Tage Urlaub ab. Selbst wenn dein MuSchu bis zum 1. eines Monats geht, bekommst du für den Monat noch Urlaub.
Ich hoffe ich hab das einigermassen verständlich geschrieben? Ich musste mir das auch im Gesetz ein paar Mal durchlesen bis ich die Formulierung richtig verstanden hab.
Wenn du noch fragen hast, gerne per PN.
Ich hab so nämlich 15 Tage Urlaub bekommen, laut Tarif (und meinem Arbeitgeber, der es aber nicht besser wusste, angeblich!) hätte ich nur 12,5 Tage bekommen.
Lieben Gruß
Micha
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von babygirl82, 23. SSW am 20.02.2009, 22:43 Uhr
Gut, dann war ich also doch richtig. Normal habe ich 24 Urlaubstage pro Jahr, d.h. 2 Tage pro Monat. MuSchu beginnt am 12.05., ET ist der 24.06. und Ende des MuSchu müsste der 19.08. sein. Wenn ich so rechne wie mein AG, hätte ich dieses Jahr also nur 9 Tage Urlaub und wenn ich wie ihr rechne, dann komme ich auf ganze 16 Tage. Das ist ein ganz schöner Unterschied oder?
Danke für eure Hilfe, dann werd ich wohl nochmal mit meinem Chef reden müssen!
lg babygirl
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