Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Baby2411 am 08.01.2012, 16:37 Uhr

Urlaubsanspruch

Auch während des Mutterschutzes erwirbst du Anspruch auf Urlaub.

Angenommen dein Mutterschutz würde tatschlich Mitte Oktober enden, dann würde dir auch für den kompletten Oktober noch Urlaub zustehen - also 10/12 deines Jahresurlaubes!

ABER NUR, wenn du danach in Elternzeit gehst. Endet dein Arbeitsverhältnis z. B. innerhalb des Mutterschutzes, dann würde dir für den Oktober kein Urlaub mehr zustehen - also nur 9/12.

 
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