Geschrieben von Charly0815 am 05.03.2019, 21:19 Uhr |
Urlaubsanspruch
für Mutterschutz ist eine Frühgeburt absolut unschädlich, man bekommt nämlich den vor der Geburt nicht ‚verbrauchten‘ Mutterschutz hinten dran gehängt und zusätzlich vier Wochen. Mein Sohn kam am ersten Tag Mutterschutz zur Welt, also sechs Wochen zu früh. Hatte dann nach Geburt 12 Wochen und die sechs von vor der Geburt dazu. Geburt war im Dezember, hatte Mutterschutz bis Ende April.
- Urlaubsanspruch - Schmetterling 05.03.19, 19:26
- Re: Urlaubsanspruch - HeyDu!, 11. SSW 05.03.19, 19:36
- Re: Urlaubsanspruch - Schmetterling 05.03.19, 19:51
- Re: Urlaubsanspruch - HeyDu! 05.03.19, 19:56
- Re: Urlaubsanspruch - Charly0815 05.03.19, 21:19
- Re: Urlaubsanspruch - HeyDu! 05.03.19, 21:36
- Re: Urlaubsanspruch - Minchen123., 36. SSW 05.03.19, 19:41
- Re: Urlaubsanspruch - Schmetterling 06.03.19, 7:53
- Re: Urlaubsanspruch - Tomsa 25.03.19, 20:00
- Re: Urlaubsanspruch - HeyDu!, 11. SSW 05.03.19, 19:36
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