Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von huehnchen69 am 19.11.2008, 10:22 Uhr

Viel abwaegen - lang@sheena

Hallo Ilka,

Ein Down-Syndrom-Kind wegen der Behinderung spaetabzutreiben ist in der Tat auch illegal. Die einzige legale Begruendung fuer eine Spaetabtreibung ist eine Gefaehrdung der Mutter.
Da ist aber die Begruendung, dass durch die Behinderung des Kindes eine psychische Ueberlastung zu erwarten ist, ausreichend.

Beste Gruesse,
Sabine

 
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