Geschrieben von katschnuffel am 05.02.2014, 6:52 Uhr |
Vorsicht!
Leider kann ich dir zur Ausgangsfrage nichts sagen. Wichtig ist jedoch eine schriftliche Anfrage zu stellen ggfs. an die Schule und die Ihk. Dann bekommst du eine bindende Antwort und kannst dich jederzeit darauf berufen. Es sollte auch ein Paragraph angegeben sein, damit du nachlesen kannst ob die Angaben zutreffen. Im letzten Satz würde ich um eine zeitnahe schriftliche Antwort bitten.
Ich würde dies mit einem Einwurf Einschreiben versenden.
Leider aus Erfahrung! Vorsicht nicht auf mündliche Aussagen verlassen damit du nicht auf Grund von mündlichen Aussagen nicht zugelassen wirst oder sonstige Nachteile bekommst.
Ich spreche aus Erfahrung!
Lg
- Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 04.02.14, 13:06
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - Leylalays92 04.02.14, 13:36
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - Tinchenbinchen 04.02.14, 14:14
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 04.02.14, 16:42
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - miriam 04.02.14, 20:03
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - matz 04.02.14, 21:46
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - ina91 04.02.14, 23:15
- Vorsicht! - katschnuffel 05.02.14, 6:52
- Ausbildung verlangert sich nicht!!!! - CKEL0410 05.02.14, 22:35
- Re: Individuelles Beschäftigungsverbot in der Ausbildung - SinaaH, 13. SSW 06.02.14, 12:22
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