Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von katschnuffel am 05.02.2014, 6:52 Uhr

Vorsicht!

Leider kann ich dir zur Ausgangsfrage nichts sagen. Wichtig ist jedoch eine schriftliche Anfrage zu stellen ggfs. an die Schule und die Ihk. Dann bekommst du eine bindende Antwort und kannst dich jederzeit darauf berufen. Es sollte auch ein Paragraph angegeben sein, damit du nachlesen kannst ob die Angaben zutreffen. Im letzten Satz würde ich um eine zeitnahe schriftliche Antwort bitten.
Ich würde dies mit einem Einwurf Einschreiben versenden.
Leider aus Erfahrung! Vorsicht nicht auf mündliche Aussagen verlassen damit du nicht auf Grund von mündlichen Aussagen nicht zugelassen wirst oder sonstige Nachteile bekommst.
Ich spreche aus Erfahrung!
Lg

 
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