Geschrieben von nita83, 39. SSW am 30.08.2010, 18:58 Uhr |
Was mit Kind wenn mir mal was passiert?
einmal kannst du es per testament festlegen wer sich um dein kind kümmern soll wenn dir was passiert.und einmal gehts auch beim JA(jugendamt) was den leiblichen vater aber nicht daran hindern kann im fall der fälle um sein vorrecht zu klagen. hat er allerdings keinen bis wenig kontakt wird zum kindswohl immer so entschieden das es bei der person bleibt wo es bezug zu hat.
und wenn ihr heiraten solltet wäre ja die überlegung ob er deinen großen nicht adoptiert denn für ihn ist er ja der vater.
dann wäre die sache ja eh geklärt.
lg nita
- Was mit Kind wenn mir mal was passiert? - Knirps, 31. SSW 30.08.10, 18:39
- Re: Was mit Kind wenn mir mal was passiert? - tina2003 30.08.10, 18:42
- Re: Was mit Kind wenn mir mal was passiert? - nita83, 39. SSW 30.08.10, 18:58
- Re: Was mit Kind wenn mir mal was passiert? - tina2003 30.08.10, 18:42
Wie gross und schwer in der 22.ssw?
Alles supi!
An alle die schon Kinder haben...
Aufgeregt bin...
Ist das der blutdruck???
Symphysen-Lockerung, Frage dazu...
Muttermilch verkauf????
Wie sicher sind 80% bei der Geschlechtsbestimmung?
Mal ne Frage zu den VU´s ab der 36. Woche