Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Jamoni, seit heute 33. SSW am 04.07.2006, 13:12 Uhr

Was muss ich wann wo beantragen?

Hallo,

tippe dir mal folgendes ab:

" 7 Wochen vor ET erhalten sie von ihrem FA eine Bescheinigung über der voraussichtlichen ET. Diese bei der KK abgeben und dabei gleichzeitig Mutterschaftsgeld beantragen. Ca. 10 TAge nach der Geburt kann man auf dem Sstandesamt die Abstammungsurkunde/Geburtsurkunde abholen, dabei muss der NAme des Kindes vom Vater bestätigt werden (Ausweis nicht vergessen)" Soweit ich weiss, kann man die GU aber auch gleich mitnehmen, wenn man die Geburt beim Standesamt anzeigt (der Papa)

Mutterschutz musst du mit dem AG und der KK ausmachen. Bei Beamten ist das nochmal alles anders...

LG MOni

 
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