Geschrieben von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 20:00 Uhr |
was
machz ihr heut noch oder guckt ihr im tv??
Re: was
Antwort von lovely, 40. SSW am 18.04.2009, 20:12 Uhr
wenn mein mann mich lässt, dsds sonst geh ich in die wanne ...
glg
lovely - die heut schon wieder einen langweiligen tag hatte und wieder mal keine lust zu gar nichts ...
et -1
Re: was
Antwort von Judith22, 25. SSW am 18.04.2009, 20:15 Uhr
HIHO
Ich schau jetzt DSDS - muss dafür aber vom pc weg. Damit mein schatz sich nicht langweilt!!!
LG Judith
PS: Hoffentlich fliegt Annemarie endlich raus, so eine falsche schlange!!!
Re: RICHTIG
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 20:25 Uhr
anne marie muß raus
Re: was
Antwort von Lesekultur, 25. SSW am 18.04.2009, 20:32 Uhr
Wenn mein Mann mich lässt, dann werde ich noch den Film Matilda auf Sat.1 sehen.
Schönen Abend noch.
@sira23
Antwort von Judith22, 25. SSW am 18.04.2009, 21:07 Uhr
Dieter hat es ja mal auf den Punkt gebracht oder???
Musst ich doch glatt mal schnell schreiben!!!
Die kleine B..... Wie recht er hat
Re: @sira23
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 21:21 Uhr
ja ist zwar hart aber er hat recht und der ihr dummes gemache noch dazu
Re: was
Antwort von angel_berlin, 30. SSW am 18.04.2009, 21:25 Uhr
im TV läuft ja nicht wirklich was...daher stöber ich noch n bisserl im www rum und miste dann mal wieder meinen Kleiderschrank aus, das mach ich so gern *gg*
Hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllffffffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeee!!!!
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 21:38 Uhr
Ich blicke nicht mehr durch!
Weiß nicht ab wann die Elternzeit beginnt und ab wann ich das Elterngeld beantragen muss.
Wenn ihr es wisst, dann gebt mir mal ein Beispiel, dass ich es nachvollziehen kann.
Also meine Maus soll 15.5. kommen. Mal angenommen sie kommt an diesem Tag und ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen.
Wie muss ich das ausfüllen und beantragen!!!!
Wie habt ihr das gemacht?
LG vonBieni82
Re: Hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllffffffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeee!!!!
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 21:49 Uhr
hallo
hast du einen elterngeld antrag???
füll am besten den jetzt schon so weit aus das du ihn gleich nach der geburt weg schicken kannst (da brauchst du bloss noch namen eintragen und geb daum...
die elternzeit beginnt nach den 8 wochen mutterschutz...
ich bleibe auch 2 jahre allein zu hause...
wenn du fragen hast habe auch ewig gebraucht aber jetzt sehe ich ganz gut durch
lg sira
Re: Hiiiiiiiiiiiiiilllllllllllllllllllllffffffffffffffffffffeeeeeeeeeeeeeeee!!!!
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 22:11 Uhr
Dann berechne es mir doch bitte mal, falls meine Maus am 15.5. kommt. Ich möchte 2 Jahre Elternzeit nehmen? Von wann bis wann mache ich dann Elternzeit? Schreibe mir bitte genau die Daten!
Und von wann bis wann beantrage ich Elterngeld? Ich möchte es auf 2 Jahre (monatlich nur die Hälfte vom Geld) verteilen.
Hilfe könnte heulen
Bin überfordert.
Ja ich habe schon einen Antrag. Hast du auch 2 Formulare?
Was steht bei dir als Überschrift?
Bieni82
Re:@bieni82
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 22:25 Uhr
ich habe einen von der l bank direkt für baden würtemberg..
du bekommst elterngeld ab 3. juli..
da sind genau nach der geburt die 8 wochen mutterschutz um..
wenn dein baby eher oder später kommt wird von dem datum ausgerechnet....
du bekommst dann von juli 09 bis mai 11 elterngeld.
2 monate büsst man ja ein wenn man die elternzeit allein macht..
elternzeit beantragst du bei deinem ag schriftlich da hast du zeit bis 7 wochen nach der geburt.
ich habe jetzt schon ein schreiben fertig gemacht und reiche dann bloss die genauen daten von meiner mauss nach...
wenn du noch fragen hast ich gebe mir mühe sie zu beantworten
Re:@sira23
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 22:31 Uhr
Hä wieso am 3.07.? Ich habe den 11.07. ausgerechnet. Wenn sie am Freitag, den 15.5 kommt muss ich noch 8 Wochen drauf rechnen. Und dann habe ich Freitag, den 10.07. Da sind genau die 8 Wochen um. Also beginnt einen Tag später also am 11.07. die Elternzeit.
Und du meinst ich würde dann vom 3.7. meiner meinung nach den 11.7. an elterngeld bekommen bis zum 14.05. (einen Tag vor dem 2. Geburtstag)?
Was hast du in diesen Antrag geschrieben? Du weißt doch nicht wann sie kommt!
Re:@sira23
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 22:33 Uhr
Also vom 11.7.09 bis 14.5.11 Elternzeit?
Und ab wann das Elterngeld?
Re:@sira23
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 22:35 Uhr
ja der 10.07 sind genau 8 wochen.
dann müsstest du ab dem 11.07 elterngeld bekommen bis zu dem geburtstag deiner maus genau das sind dann2 monate.
mit dem elterngeld alles klar jetzt?
das andere schreibe ich dir gleich
Re:@sira23
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 22:36 Uhr
genau ab 11.7.09 elternzeit jetzt bis 14.5.11 oder genau bis zum Geburtstag am 15.5.11?
Ne erkläre mir das bitte nochmal mit dem Elterngeld, anhand meines Kindes
Re:@bieni82
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 22:39 Uhr
sehr geehrte ......
nach der geburt meines kindes(vorraussichtlicher geburtstermin 25.25.09) möchte ich im anschluß an die mutterschutzpflicht bis zur vollendung des 2. lebensjahr meines kindes elternzeit nach dem bundeserziehungsgeldgesetzt in anspruch nehmen..
über den genauen geburtstermin weder ich sie innerhalb einer woche nach der geburt informieren.
bitte schicken sie mir eine schriftliche bestätigung zu.
mfg
Re:@sira23
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 22:45 Uhr
also am 15.5 kommt sie auf die welt, da du bekommst die 6 woch vor bis 8 wochen nach der geburt mutterschaftsgeld.das ist klar oder??
und dann bekommst du ab dem 11.7. elterngeld bis 14. oder 15.5.2011weiß ja nicht was das für ein tag ist..
und dann gehst du wieder arbeiten-- ist das soweit jetzt klar?
Re:@bieni82
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 22:49 Uhr
von dem datum an bekommst du elterngeld und bist zu hause
Re:@sira23
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 22:52 Uhr
o.k. ich wiederhole. Ich müsste vom 11.07.09 bis 14.5.11 Elternzeit beantragen? Hab ich recht?
Dann müsste ebenfalls zu dem gleichen Datum das Elterngeld beantragt werden oder? weil am 15.5.11 beginnt ja ihr 3. Lebensjahr!
Aber laut dem Bundesministerium für Familien beginnt das Elterngeld ab der Geburt bis zum vollendeten 12. Lebensmonat (weil ich ja alleine elternzeit mache). Das würde heißen ab 15.5.09 bis 14.5.10. und wenn ich auf zwei jahre das geld verteile, bis 14.5.11. oder?
HAB ICH ES JETZT RICHTIG VERSTANDEN
Re:@sira23
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 23:01 Uhr
du brauchst doch nur das schreiben deinem chef schicken wie es dir geschrieben habe sonst mußt du doch keine elternzeit beantragen..
elterngeld ist richtig aber die wollen glaub die daten nicht haben du kreuzt das bloss an das du dir das geld auf teilen lassen willst.
nach dem mutterschutz 12 monate und dann könnte dein mann noch 2 monate machen...
habt ihr das gemeinsame sorgerecht??
Re:@sira23
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 23:06 Uhr
Ja habe aber so einen Antrag zum Ausfüllen bekommen. Da muss ich reinschreiben, von wann bis wann ich Elternzeit nehme.
Werde es also jetzt so machen. Das ist richtig. Bin mir sicher.
Ja haben das gemeinsame Sorgerecht.
Stimmt die wollen nur wissen ob ich es 1 oder 2 Jahre haben möchte das Geld. Ich schicke den ja eine Geburtsbescheinigung.
Re:@sira23
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 23:13 Uhr
ach so na die anträge sind alle bissl anders aber es ist richtig das sind 2 jahre falls es nicht stimmt melden die sie bei dir bestimmt..ja die geburtsurkunde muß mit dazu und eine verdienstbescheinigung mehr glaub nicht...
habt ihr für die urkunde und sorgerecht was bezahlt??
oder seit ihr verheiratet??
sonst ist aber alles ok?
glaub wir sind die einzige die hier noch sind...
Re:@sira23
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 23:23 Uhr
ja aber du kannst mehrere bekommen vom standesamt ich hab jetzt mal gelesen man sollte sich 4 geben lassen lieber mehr muß ja fast überall eine dazu..
ja die letzten 12 aber ich weiss nicht ob vor mutterschutz glaub schon.. ich habe ja auch noch seit feb beschäftigungsverbot muss ich noch mal nachfragrn wie das da ist...
machst du denn eien nrmale geburt??
Re:@sira23
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 23:27 Uhr
Ja stimmt man braucht ja Geburtsurkunden für:
- Kindergeldkasse
- Elterngeldstelle
- Krankenkasse
- Arbeitgeber
- einen selbst
Für die Elterngeldstelle brauchst du auch noch eine Bestätigung von deiner Krankenkasse über den Mutterschutz. So steht das bei mir.
Ja ich möchte eine normal Geburt und du?
Re:@bieni82
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 23:38 Uhr
echt das habe ich nicht gewusst welches bundesland seit ihr??
ja ich auch aber würde bei kaiserschnitt auch nicht nein sagen hab aber voll angst was alles auf mich zu kommt irgendwie
Re:@bieni82
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 18.04.2009, 23:49 Uhr
Hessen. Klar die wollen die Bescheinigung von der Krankenkasse haben, ob du Mutterschaftsgeld beziehst, damit die wissen, ab wann sie Elterngeld auszahlen oder? So würde ich das verstehen.
Ich habe einmal ein Formular das heißt: Antrag auf Elterngeld für Geburten ab 1.1.07 und ein kleineres das heißt: Erklärung zum Einkommen zum Elterngeldantrag. Wieso bloß 2 so sch... Formulare???
Habe noch so einen Wisch von der Elterngeldstelle, der heißt: Beilage zum Antrag auf Elterngeld. Da kann die Krankenkasse ausfüllen und dann der Arbeitgeber über deinen Verdienst. Aber da kann man doch auch die Verdienstabrechnungen schicken und einen Wisch von der Krankenkasse zuschicken lassen.
Ich habe auch mittlerweile Angst was auf mich zu kommt, vielmehr macht mich aber der Papierkram zu schaffen, weil ich manche Sachen nicht weiß. Werde morgen mal meinen Papa fragen.
Re:@bieni82
Antwort von sira23, 35. SSW am 18.04.2009, 23:54 Uhr
wenn du da infos hast kannst du ja mal bescheid geben..
ich habe eine freundin die ist auf dem a amt die holft mir die lesen das doch ganz anders als wir das schaffen wir scho..
mich plagt das weil ich eben nicht gern im kh bin und noch gar nicht weiß wie es ablaufen soll aber die hebammen werden einen ja helfen mit dem stillen und allem und wickel ich vor oder nach dem stillen sowas geht mir durch denkopf wenn ich allein zu hause bin oh oj
Re:@sira23
Antwort von Bieni82, 37. SSW am 19.04.2009, 0:23 Uhr
Du wirst doch bestimmt auch gefragt in dem Formular "Einkommen nach der Geburt des Kindes"/nichtselbständige Arbeit/selbständige Arbeit etc.... Wenn wir aber in Elternzeit gehen, dann dürfen wir doch nicht das ankreuzen oder?
Bieni82
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