Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ifunanya, 31. SSW am 13.10.2008, 12:28 Uhr

Wegen Chayenne

Im Privatbereich ist es auch möglich mit Bindestrich seinen Namen selbst zu wählen. Lediglich auf Behörden ist es nicht üblich.
Aber meine Tochter wird auch in der Schule (seit jeher) nur mit einem Teil ihres Namens gerufen. Weil sie das so will udn die Schulen/ Lehrer achten das auch. Auf den Zeugnissen steht zwar auch der volle Name, aber das interessiert eh keinen. Selbst der Kinderarzt ruft sie nur mit dem ersten Teil ihres NAmens. Wurde auf der KArtei vermerkt...
Achja udn ihre Unterschrift enthält auch nur den ersten Buchstaben vom Vornamen. (ist auch legitim)

 
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