Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von MaSchie26, 27. SSW am 02.03.2010, 20:36 Uhr

Weiß jemand wie lange man angestellt sein muss damit man ein BV bekommen kann?

Schau mal hab ich gefunden, vielleicht hilft dir das weiter:

1.) Bei Beschäftigungsverbot zahlt der Arbeitgeber bis 6 Wochen vor Entbindung das volle Gehalt weiter. Sein Pech.
2.) Ab Schwangerschaft keine Kündigung möglich (ggf. Kündigungsschutzklage).
3.) Elternzeit muß 7 Wochen vor Beginn beantragt werden. Selbst wenn diese drei Jahre dauert, kann der Arbeitgeber in dieser Zeit nicht kündigen UND er muß Dir sogar einen gleichwertigen Arbeitsplatz "aufheben", d.h. Du kannst nach 3 Jahren ganz locker da wieder antanzen

Wie lange du da schon arbeitest spielt keine Rolle! Selbst wenn du noch in der Probezeit bist!

Liebe Grüße

 
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