Geschrieben von Waloupa am 09.04.2014, 15:55 Uhr |
Wer kennt sich aus???
Hab selbst was im Netz gefunden.
§ 6 des ArbZG Nacht-/Schichtarbeit
(4) Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen, wenn
a)
nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet oder
b)
im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kind unter zwölf Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann, oder
c)
der Arbeitnehmer einen schwerpflegebedürftigen Angehörigen zu versorgen hat, der nicht von einem anderen im Haushalt lebenden Angehörigen versorgt werden kann, sofern dem nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz nach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebs- oder Personalrat zu hören. Der Betriebs- oder Personalrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für eine Umsetzung unterbreiten.
- Wer kennt sich aus??? - Waloupa, 40. SSW 09.04.14, 13:41
- Re: Wer kennt sich aus??? - Mila-2012 09.04.14, 14:26
- Re: Wer kennt sich aus??? - seepferdchen 007 09.04.14, 14:32
- Re: Wer kennt sich aus??? - insala, 30. SSW 09.04.14, 14:42
- Re: Wer kennt sich aus??? - Waloupa 09.04.14, 15:43
- Re: Wer kennt sich aus??? - keinnamemehrfrei 09.04.14, 15:50
- Re: Wer kennt sich aus??? - Waloupa 09.04.14, 15:55
- Re: Wer kennt sich aus??? - keinnamemehrfrei 09.04.14, 16:01
- nicht, wenn du noch stillst - angi159 09.04.14, 17:50
- Re: Wer kennt sich aus???@keinnamemehrfrei - Waloupa, 40. SSW 09.04.14, 21:06
- Re: Wer kennt sich aus???@keinnamemehrfrei - keinnamemehrfrei 09.04.14, 21:10
- Re: Wer kennt sich aus???@keinnamemehrfrei - Waloupa 10.04.14, 6:09
- Re: Wer kennt sich aus???@keinnamemehrfrei - keinnamemehrfrei 09.04.14, 21:10