Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ifunanya, 29. SSW am 26.09.2008, 12:41 Uhr

wichtig

Die KK übernimmt auch darüber hinaus die Kosten, solange du stillst.
Du hast solange du stillst, Anspruch auf ne Hebamme. Die kann das mit der KK abrechnen. Sie muß nur ne Begründung schreiben.

 
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