Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von frechemami am 07.07.2011, 21:10 Uhr

Wichtige Frage bezugs Einkommen in den 3 Jahren Elternzeit!

Hallo!

Also wenn du vorher in keinem Arbeitsverhätnis warst was weiter läuft bist du Arbeitslos auch wenn du Schülerin warst. Ich hatte das gleich damals als ich mit 18 meinen ersten Sohn bekam also war ich dann arbeitslos, obwohl ich vorher nur Schule gemacht habe.
Und Elterngeld und ALG2 in Zusammenhand wurde doch nun gestrichen oder? Es hies doch vor ein Monaten in den Medien das ALG2 kein Elterngeld.
Bei mir wurde damals das Unterhalt vom Vater mit dem ALG2 verrechnet ebenso das Kindergeld, wie es heute ist, weiss ich nicht mehr.

Alles Gute

 
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