Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von speedy, 28. SSW am 02.06.2005, 13:46 Uhr

Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Hi,
das Namensrecht ist inzwischen recht einfach:
1) bei unverheirateten Paaren: Wahlrecht zwischen dem Namen der Mutter oder des Vaters (sofern beide EG-Inländer sind, sonst z.T. Sonderregelungen nach EGBGB). Einzige Voraussetzung: Anerkennung der Vaterschaft beim Jugend- oder Standesamt (kostenlos, kann auch bereits vor der Geburt erfolgen - Geburtsurkunden beider Partner mitnehmen). Beim Ausfüllen der Unterlagen im Krankenhaus oder bei der Anmeldung der Geburt beim Standes- und Einwohnermeldeamt nach der Geburt eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung beilegen.

2) bei späterer Heirat:
a) bei Wahl eines gemeinsamen Familiennamens: der Familienname ist stärker als der Wahlname, das Kind erhält dann automatisch den Familiennamen. Neue Geburtsurkunde wird ausgestellt.
b) bei Beibehaltung der jeweiligen Namen soll der Name des Kindes geändert werden. Etwas problematischer aber auch möglich. Wichtig: Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Hochzeit vor dem Standesamt nötig.

Ich hoffe, das hilft dir weiter,
Gruß, Speedy

 
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