Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von SilkeJulia am 12.10.2006, 16:39 Uhr

wo ichs gerad lese!

Hallo,

nein, das geht nicht.
Laut geltendem deutschen Recht dürfen Kinder keine Doppel-Nachnamen tragen, es sei denn, dieser ist bereits Familienname (kommt nur sehr sehr selten vor).
Also: Euer Kind darf entweder deinen ODER den Nachnamen deines Freundes bekommen.
Selbst wenn ihr heiratet und beide auch den Namen des anderen annehmt, muss EIN Name zum Familiennamen bestimmt werden und nur den bekommen die gemeinsamen Kinder.

LG,

Silke

 
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