Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Meli26, 35. SSW am 08.12.2006, 13:04 Uhr

Wohngeld/ kinderzuschlag

Hallo,

bin wohngeldsachbearbeiterin in Mörfelden-Walldorf/Hessen. Im moment im Mutteschutz. Aber so lange ist das noch nicht her ;))))

Wohngeld errechnet sich aus dem Bruttofamilieneinkommen, Personananzahl und aus der monatlichen Miete. Kindergeld, Kingergeldzuschlag und Erziehungsgeld werden nicht mit angerechnet.

Die Einkommensgrenzen weiß ich jetzt leider auch nicht auswendig, wobei die Grenzen bei jedem Bundesland unterschiedlich sind.

Man lehnt den Wohngeldantrag auch nicht wegen zu geringem Einkommen ab. Der Fall muss natürlich plausible sein, dh. man muss dem Sachbearbeiter beweisen, dass du mit dem wenigen Einkommen klar kommen tust. Unglaubwürdig wäre z.B. wenn jemand netto 700 Euro Einkommen hat, aber 650 EUR Miete zahlt. Wie soll der oder die denn Beweisen, dass er mit 50 Eur klar kommt....aber das ist bei dir ja nicht der Fall.

Ich kann dir jetzt noch viel viel mehr erklären....aber das ist Unsinn. Frag mich einfach. Jeder Fall ist individuell.

Ich helf gern.

Bis dann
Meli

 
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